Eingangsverfahren & Berufsbildungsbereich

Unsere Angebote im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich richten sich an Menschen, die aufgrund der Art oder Schwere ihrer psychischen oder seelischen Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig werden können oder eine Ausbildung antreten können. Der Anspruch auf die Übernahme der Kosten beruht auf der Zusage Ihres Kostenträgers. Dazu können Sie einen Antrag u.a. bei der Agentur für Arbeit oder beim zuständigen Rentenversicherungsträger stellen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Sprechen Sie uns einfach an. Nach Beendigung der beruflichen Bildung können Sie je nach individuellen Ressourcen entweder andere Formen der Beschäftigung wählen, oder auf Wunsch und entsprechender Eignung bei uns einen Arbeitsplatz finden. Alles was Sie dann benötigen ist die Zustimmung Ihres Rehabilitationsträgers.

Eingangsverfahren

Aufgabe des Eingangsverfahrens ist es festzustellen,

1. ob Ikarus Rhein-Neckar für Sie die geeignete Einrichtung zur beruflichen Bildung bzw. zur Teilhabe am Arbeitsleben ist,
2. welche berufsbildenden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und welche ergänzenden Leistungen zur Eingliederung in das Arbeitsleben für Sie geeignet sind und
3. welche beruflichen Bildungsangebote, Berufsfelder sowie Tätigkeitsbereiche der Ikarus Rhein-Neckar GmbH in Betracht kommen.

Die Dauer des Eingangsverfahrens beträgt mindestens einen Monat, sofern alle notwendigen Analysen und Feststellungen in diesem Zeitraum getroffen werden können. Im Regelfall beläuft sich die Verweildauer im Eingangsverfahren auf drei Monate.

Das Eingangsverfahren endet mit der Erstellung eines individuellen Eingliederungsplans, der Aussagen darüber enthält, ob Ikarus Rhein-Neckar für Sie geeignet ist, in welchen Bildungsbereichen Sie sich erproben konnten, welche Fähigkeiten, Ressourcen und Förderbedarfe festgestellt wurden und welche Bildungs- und Fördermaßnahmen im Berufsbildungsbereich mit Ihnen gemeinsam geplant sind.

Berufsbildungsbereich

Die Aufgabe des Berufsbildungsbereiches ist

1. es Ihre Persönlichkeit zu stabilisieren und weiterzuentwickeln,
2. Ihre beruflichen und lebenspraktischen Fähig- und Fertigkeiten gemäß Ihres individuellen Förder- und Qualifizierungsplanes zu entwickeln,
3. es Sie auf geeignete Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes oder
4. auf andere Formen der Teilhabe am Arbeitsleben vorzubereiten.

Praktika

„Theorie und Praxis befruchten einander“, das gilt ganz besonders im beruflichen Kontext. Als Teilnehmer im Berufsbildungsbereich absolvieren Sie nach den individuellen und persönlichen Ressourcen und Absprache mit der Agentur für Arbeit Praktika in kooperierenden Unternehmen am allgemeinen Arbeitsmarkt und werden dabei durch unsere Fachkräfte begleitet. Sie sollen die Möglichkeit erhalten, das in der Theorie Gelernte in der Praxis anwenden zu dürfen, betriebliche Abläufe sowie Führungs- und Organisationsformen kennenzulernen. Zudem sollen Sie stufenweise an die reale Arbeitsbelastung am allgemeinen Arbeitsmarkt herangeführt werden.

Durch regelmäßige Präsenztage in der Einrichtung soll gemeinsam mit Ihnen soll das Erlebte reflektiert werden, um Sie zu stärken und ggf.. Hilfestellungen zu geben, damit Ihr Praktikum für Sie auch zur Bereicherung wird.

E-Learning

Unser spezielles E-Learning Angebot richtet sich an Teilnehmer die aufgrund ihrer Behinderung/Beeinträchtigung nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können. Dies kann z. B. bei folgenden Beeinträchtigungen der Fall sein:

  • Soziale Phobien
  • Zwänge
  • Immunschwächekrankheiten
  • Ansteckende Krankheiten
  • Hohen Pflegebedarf auch Tagsüber
  • Störungen im Tag-Nacht-Rhythmus