Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung – gFAB
Personenzentrierte berufliche Bildung und Teilhabe professionell gestalten
Berufliche Teilhabe bedeutet mehr, als Menschen mit Behinderungen einen Arbeitsplatz oder eine Beschäftigungsmöglichkeit anzubieten. Sie erfordert individuell geplante Bildungsprozesse, geeignete Arbeitsbedingungen, eine professionelle Begleitung und die konsequente Ausrichtung an den Fähigkeiten, Entwicklungszielen und persönlichen Vorstellungen des einzelnen Menschen.
Die Fortbildung zur Geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung qualifiziert Mitarbeitende für anspruchsvolle Aufgaben in der beruflichen Bildung, Rehabilitation und Teilhabe. Sie verbindet fachliche Grundlagen, methodische Kompetenzen und praktische Erfahrungen mit einem konsequent personenzentrierten Verständnis beruflicher Förderung.
Bundesrechtlich anerkannter Fortbildungsabschluss | berufsbegleitend oder in Vollzeit | Vorbereitung auf die Prüfung nach GFABPrV | Ausbildereignung eingeschlossen
Nächster Kursstart: Oktober 2026
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Berufliche Teilhabe individuell und zeitgemäß gestalten
Fachkräfte in der beruflichen Rehabilitation bewegen sich in einem anspruchsvollen Aufgabenfeld. Sie verbinden berufliche Bildung, individuelle Förderung, Arbeitsgestaltung, Begleitung und soziale Verantwortung.
Dabei stellen sich im Arbeitsalltag unter anderem folgende Fragen:
- Wie können Fähigkeiten und Entwicklungspotenziale zuverlässig erkannt werden?
- Wie lassen sich berufliche Bildungsprozesse individuell planen?
- Wie können Menschen mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen an Arbeit herangeführt werden?
- Wie werden geeignete Arbeitsplätze und Lernbedingungen gestaltet?
- Wie kann Selbstbestimmung gestärkt werden?
- Wie gelingt eine gute Zusammenarbeit mit Angehörigen, Leistungsträgern, Betrieben und weiteren Beteiligten?
- Wie können Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vorbereitet und begleitet werden?
- Wie lassen sich Bildungs- und Förderprozesse nachvollziehbar dokumentieren und auswerten?
Die gFAB-Fortbildung vermittelt die notwendigen Kompetenzen, um diese Aufgaben fachlich fundiert, personenzentriert und verantwortungsvoll zu übernehmen.
Was Sie in der Fortbildung lernen
Die Teilnehmenden lernen,
- berufliche Fähigkeiten, Interessen und Unterstützungsbedarfe personenzentriert zu erfassen
- individuelle Bildungs- und Teilhabeprozesse zu planen und zu begleiten
- berufliche Lernangebote methodisch und didaktisch zu gestalten
- Arbeitsplätze an individuelle Fähigkeiten und Bedarfe anzupassen
- Selbstbestimmung, Mitwirkung und Eigenverantwortung zu stärken
- Entwicklungsverläufe zu beobachten, zu dokumentieren und auszuwerten
- Kommunikation und Zusammenarbeit professionell zu gestalten
- Übergänge in Ausbildung und Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern
- rechtliche und institutionelle Rahmenbedingungen sicher einzuordnen
- die eigene berufliche Rolle und das eigene pädagogische Handeln zu reflektieren
Die vier Handlungsbereiche der gFAB
Die Fortbildung orientiert sich an der bundesweit geltenden Arbeits- und Berufsförderungsfortbildungsprüfungsverordnung und den Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
Die Teilnehmenden lernen, individuelle Fähigkeiten, Wünsche, Ressourcen und Unterstützungsbedarfe zu erfassen und daraus geeignete Ziele und Teilhabeangebote abzuleiten.
Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
Berufliche Bildung wird als individueller Entwicklungsprozess verstanden. Die Teilnehmenden lernen, Lernziele zu formulieren, geeignete Methoden auszuwählen und Bildungsprozesse nachvollziehbar zu planen und auszuwerten.
Arbeits- und Beschäftigungsprozesse planen und Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
Im Mittelpunkt stehen die Gestaltung geeigneter Arbeitsaufgaben, die Anpassung von Arbeitsplätzen und die Verbindung von wirtschaftlichen Anforderungen mit individuellen Bildungs- und Teilhabezielen.
Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und gestalten
Die Teilnehmenden entwickeln ihre Kompetenzen in der Gesprächsführung, Beratung, Konfliktbearbeitung und Zusammenarbeit mit internen und externen Beteiligten weiter.
Inhalte der Fortbildung
Zu den zentralen Inhalten gehören:
- personenzentrierte Planung beruflicher Teilhabe
- berufliche Bildung und arbeitsplatzbezogenes Lernen
- Förderplanung, Beobachtung und Dokumentation
- Kompetenzfeststellung und individuelle Entwicklungsplanung
- pädagogische und didaktische Grundlagen
- Gestaltung von Lern- und Arbeitsprozessen
- Arbeitsplatzanalyse und Arbeitsplatzanpassung
- Kommunikation, Beratung und Konfliktbearbeitung
- Zusammenarbeit in multiprofessionellen Teams
- rechtliche Grundlagen der Rehabilitation und Teilhabe
- Qualitätssicherung und Evaluation
- Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
- Reflexion der eigenen beruflichen Rolle
- Planung und Durchführung eines eigenen Praxisprojekts
Theoretische Grundlagen werden fortlaufend mit Fallarbeit, Übungen und Aufgabenstellungen aus dem beruflichen Alltag verbunden.
Für wen ist die Fortbildung geeignet?
Die Qualifizierung richtet sich insbesondere an Mitarbeitende aus:
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Anderen Leistungsanbietern nach § 60 SGB IX
- Berufsbildungsbereichen und Arbeitsbereichen
- Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
- Inklusionsbetrieben und Integrationsprojekten
- Angeboten der Unterstützten Beschäftigung
- Einrichtungen der Eingliederungshilfe
- Bildungsträgern und vergleichbaren Organisationen
- betrieblichen Angeboten zur beruflichen Teilhabe
Angesprochen sind sowohl erfahrene Mitarbeitende als auch geeignete Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, die sich für Aufgaben in der beruflichen Bildung und Arbeitsförderung qualifizieren möchten.
Zwei Durchführungsformen
Berufsbegleitend im Blockunterricht
Die berufsbegleitende Fortbildung umfasst insgesamt 800 Stunden:
- 720 Stunden theoretischer Unterricht
- 80 Stunden praktische Lernphase
- Durchführung in 18 Kurswochen
- berufsbegleitender Blockunterricht
Zwischen den Kurswochen übertragen die Teilnehmenden die Inhalte auf ihr eigenes Arbeitsfeld. Hinzu kommen selbst organisierte Lernzeiten für die Vor- und Nachbereitung sowie die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung.
Teilnahmegebühr: 5.699,00 Euro pro Person
Vollzeit
Die Vollzeitmaßnahme umfasst insgesamt 1.560 Stunden:
- 720 Stunden theoretischer Unterricht
- 840 Stunden betriebliche Lernphase
Die betriebliche Lernphase findet in einer geeigneten Einrichtung der beruflichen Bildung und Teilhabe statt. Dadurch können auch Teilnehmende ohne bisherige Tätigkeit in diesem Arbeitsfeld die erforderlichen praktischen Erfahrungen erwerben.
Teilnahmegebühr: 5.277,60 Euro pro Person
Für Fachliteratur und Exkursionen können zusätzliche Kosten entstehen. Übernachtung und Verpflegung sind in den Teilnahmegebühren nicht enthalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung ist in der Regel eine der folgenden Voraussetzungen nachzuweisen:
- ein erfolgreich abgeschlossener anerkannter Ausbildungsberuf und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
- ein Abschluss in einem geregelten Heilberuf oder einem landesrechtlich geregelten Beruf des Gesundheits- und Sozialwesens und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
- ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis
- eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis
Für die Vollzeitvariante werden zusätzlich ein vierwöchiges bzw. 3 monatiges (je nach Vorerfahrung) Orientierungspraktikum und ein erweitertes Führungszeugnis vorausgesetzt.
Die verbindliche Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung trifft die zuständige Prüfungsstelle.Wir beraten Interessierte gerne vor der Anmeldung und prüfen gemeinsam, ob die persönlichen Voraussetzungen voraussichtlich erfüllt werden.
Abschluss und Prüfung
Die Qualifizierung bereitet auf die Prüfung zum bundesrechtlich anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ vor.
Die Prüfung gliedert sich in zwei Bestandteile:
- eine schriftliche Prüfungsaufgabe
- eine Projektarbeit mit schriftlicher Abschlussarbeit, Projektpräsentation und anschließendem Fachgespräch
In der Projektarbeit bearbeiten die Teilnehmenden eine komplexe Aufgabe aus der beruflichen Praxis. Dabei sollen mindestens zwei der vier Handlungsbereiche miteinander verbunden werden.
Mit dem Bestehen der Prüfung wird zugleich die Ausbildereignung nach § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erworben.
Der Abschluss kann nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Regelungen außerdem einen Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte ermöglichen. Die verbindliche Prüfung und Entscheidung erfolgt durch die jeweilige Hochschule.
Praxisorientiert und qualitätsgesichert
Die Fortbildung orientiert sich an der bundesweit geltenden GFABPrV sowie an der personenzentrierten und kompetenzorientierten Orientierungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung.
Unsere Dozentinnen und Dozenten verbinden fachliche Qualifikation mit langjähriger Erfahrung in beruflicher Bildung, Rehabilitation, Teilhabe, Pädagogik, Psychologie und Organisationspraxis.
Die Ikarus Akademie legt besonderen Wert auf:
- eine enge Verbindung von Theorie und Praxis
- personenzentriertes und handlungsorientiertes Lernen
- den Transfer in das eigene Arbeitsfeld
- fachlich qualifizierte und praxiserfahrene Lehrende
- kontinuierliche Evaluation und Qualitätssicherung
- persönliche Begleitung während der Fortbildung
Die Ikarus Akademie ist nach AZAV in den Fachbereichen 4 und 6 sowie nach DIN EN ISO 9001 im Bereich berufliche Bildung und Rehabilitation zertifiziert.
Fördermöglichkeiten
Für die Vollzeitmaßnahme kann nach den Regelungen der Arbeitsförderung eine Förderung in Betracht kommen. Abhängig von den persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen sind beispielsweise eine Förderung über einen Bildungsgutschein oder im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung möglich.
Die Entscheidung über Art und Umfang einer Förderung trifft ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit, das Jobcenter oder die Rentenversicherung. Ein Anspruch auf Förderung entsteht durch die Teilnahme oder Anmeldung nicht.
Wir unterstützen Interessierte und Arbeitgeber gerne bei der Zusammenstellung der erforderlichen Lehrgangsinformationen für ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Leistungsträger.
Für einzelne Mitarbeitende und für Organisationen
Die gFAB-Qualifizierung richtet sich an einzelne Interessierte ebenso wie an Einrichtungen, die ihre Mitarbeitenden systematisch für Aufgaben der beruflichen Bildung und Teilhabe qualifizieren möchten.
Für Organisationen bietet die Fortbildung die Möglichkeit,
- vorhandene Fachkräfte weiterzuentwickeln
- Quereinsteiger gezielt zu qualifizieren
- pädagogische und didaktische Kompetenzen zu stärken
- die Qualität beruflicher Bildungsangebote weiterzuentwickeln
- personelle Anforderungen in Berufsbildungs- und Arbeitsbereichen langfristig abzusichern
Gerne beraten wir Einrichtungen zu geeigneten Durchführungsformen, Fördermöglichkeiten und zur Einbindung der praktischen Lernphasen.
Start, Kosten und Anmeldung
Nächster Kursstart: Oktober 2026
Berufsbegleitend:
18 Kurswochen, insgesamt 800 Stunden
Teilnahmegebühr: 5.699,00 Euro pro Person
Vollzeit:
Insgesamt 1.560 Stunden
Teilnahmegebühr: 5.277,60 Euro pro Person
Die genauen Unterrichts- und Blocktermine erhalten Sie auf Anfrage.
Interesse an der gFAB-Fortbildung?
Gerne beraten wir Sie zu den Teilnahmevoraussetzungen, zur geeigneten Durchführungsform und zu möglichen Förderwegen.
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Ikarus Akademie
Akademie für Training und Consulting im Gesundheits- und Sozialwesen
Römerstraße 133
69126 Heidelberg
Telefon: 06221 337054-0
E-Mail: kontakt@ikarus-rhein-neckar.de
Nächster Kursstart
Vollzeit: Oktober/November 2026
Unsere nächsten Kurse starten Oktober 2026. Wir freuen uns schon jetzt auf alle Teilnehmenden, die dabei sein werden!
Alle aktuellen Informationen zu Terminen, Inhalten und neuen Angeboten finden Sie regelmäßig auf unserer Webseite sowie auf unseren Social-Media-Kanälen bei Facebook und Instagram.
Tipp: Schauen Sie von Zeit zu Zeit vorbei, um keine Neuigkeiten zu verpassen!
AI generatedWichtiger Hinweis
In Vollzeit betragen die Kosten aktuell 5277,60 Euro/ Teilnehmenden. Die Vollzeitmaßnahme ist nach dem Recht der Arbeitsförderung grundsätzlich förderfähig. Die Entscheidung über eine Förderung trifft allein die Agentur für Arbeit das Jobcenter oder die Rentenversicherung, abhängig von den individuellen Voraussetzungen Ihrer Einrichtung.
Hinweise zur Förderung
Informationen zu möglichen Fördermöglichkeiten finden Sie unter dem folgenden Link.
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Für Fachliteratur und Exkursionen können weitere Kosten entstehen.
Prüfung
- Schriftliche Prüfungsaufgabe
- Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch
Preise verstehen sich je Teilnehmenden
kontakt@ikarus-rhein-neckar.de
Hinweis: Unsere Bildungsangebote sind freibleibend, ohne Übernachtung und Verpflegung.