Die Qualifizierung zur geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) bietet Fachkräften bei „Anderen Leistungsanbietern“, in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und ähnlichen Einrichtungen und Organisationen der beruflichen Rehabilitation die Möglichkeit, ihre reha-pädagogischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erweitern. Die Aufstiegsfortbildung vermittelt umfassende Kenntnisse und Fertigkeiten, um die Arbeitsintegration für Menschen mit Handicaps zeitgemäß und individuell zu gestalten. Die Qualifizierung orientiert sich an der bundesweit gültigen Prüfungsverordnung (GFABPrV) und schließt mit der Prüfung zur „Geprüften Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“ ab. Nach bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmer auch eine Eignung als Ausbilder gemäß dem Berufsbildungsgesetz (§30 Abs. 5) sowie die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Der Lehrgang erstreckt sich über 18 Kurswochen (ca. 2 Jahre) mit insgesamt 800 Unterrichtsstunden, davon 720 Stunden Theorie und 80 Stunden Praxis. Der Unterricht findet berufsbegleitend in Wochenblöcken statt und umfasst eine dreiteilige Prüfung Diese gliedert sich in eine schriftliche Prüfung, Abschlussarbeit und Projektpräsentation mit anschließendem Fachgespräch.
Inhalte und zeitliche Planung
Die inhaltliche und zeitliche Planung orientieren sich an der bundesweit geltenden Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss „Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung“ (GFABPrV) sowie den Empfehlungen und Orientierungshilfen des BIBB. Vorgabe für das Curriculum sowie Inhalt der Abschlussprüfung sind die in der Prüfungsverordnung festgelegten Handlungsbereiche:
1. Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
2. Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
3. Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert gestalten
4. Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, steuern und Gestalten
Die Teilnahme an den 18 Kurswochen mit jeweils 40 Unterrichtseinheiten (insgesamt 720 Stunden) ist verpflichtend. Für die nachfolgend genannten Termine der Kurswochen und der schriftlichen Prüfung ist eine Freistellung durch den Arbeitgeber zu gewährleisten. Für die Vor- und Nachbereitung der Inhalte sowie die Vorbereitung auf die Abschlussprüfung kommen selbstorganisierte Studientage und Lernzeiten hinzu, die unabhängig von einer Freistellung durch den Arbeitgeber zum Gesamtumfang von 800 Unterrichtsstunden beitragen.
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildungsprüfung sind in der Regel der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder der Abschluss in einem durch das Berufszulassungsgesetz geregelten Heilberuf bzw. länderrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen, in Verbindung mit einer zweijährigen Berufspraxis oder einer sechsjährigen Berufspraxis. Zudem ist die Zulassung auch mit einem abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudium und einer zweijährigen Berufspraxis möglich.
Kontakt und Anmeldung
Ikarus Rhein-Neckar GmbH
Institut für Kulturtechniken, Arbeit, Rehabilitation und Soziales
Akademie für Training und Consulting im Gesundheits- und Sozialwesen
Römer Straße 133
69126 Heidelberg
Telefon: 06221 337054-0
E-Mail: kontakt[@]ikarus-rhein-neckar.de
Termine Kurswochen
Kosten
Die Kosten der Fortbildung belaufen sich auf 5500,00 Euro. Für Fachliteratur und Exkursionen können weitere Kosten entstehen.
Prüfung
- Schriftliche Prüfungsaufgabe
- Projektarbeit bestehend aus einer schriftlichen Abschlussarbeit und einer Projektpräsentation verbunden mit einem Fachgespräch
Preis/ TN
kontakt@ikarus-rhein-neckar.de
Hinweis: Unsere Bildungsangebote sind freibleibend und ohne Übernachtung und Verpflegung.